Kurszusammenfassung
Advanced CAMS – Financial Crimes Investigations ist die führende Zertifizierung, die Ihren AFC-Ermittlern das Wissen vermittelt, um komplexe Ermittlungen zu Finanzkriminalität durchzuführen und zu leiten, die vielschichtige Geldwäschesysteme und fortgeschrittene Typologien beinhalten.
Advanced CAMS-FCI wird den steigenden regulatorischen Erwartungen gerecht und stellt auf der Grundlage des Risikoprofils Ihres Instituts sicher, dass Ihre AFC-Ermittler angemessen geschult sind und über das nötige Fachwissen verfügen, um Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsdelikte sowie andere Bedrohungen durch illegale Finanzkriminalität (einschließlich der entsprechenden Transaktionsaktivitäten) zu erkennen, die möglicherweise mit dem Risikoprofil Ihres Instituts in Konflikt stehen.
Demonstrieren Sie Ihr Maß an Effizienz und Effektivität
während der Durchführung von Untersuchungen. Erweiterte CAMS-FCI
bescheinigt Ihre Fähigkeit, komplexe Untersuchungen durchzuführen, das Risiko Ihres Instituts zu minimieren und verdächtige Transaktionen gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erkennen und zu melden.
Effektive Kommunikation und Weitergabe nützlicher Informationen im Umgang mit Regierungsbehörden, Finanznachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden
und Aufsichtsprüfer.
Erreichen Sie neue berufliche Höhen. Der Erwerb der Advanced CAMS-FCI-Zertifizierung festigt Ihre Ermittlungskompetenz und bietet Ihnen die
Management-Know-how zur Leitung von Ermittlungsteams.
Leitung einer AFC-Untersuchungseinheit (20 %)
1.1 Wissen über die Einrichtung des FCI-Programms
(z. B. Governance-Struktur) und wie die
verschiedene Elemente (Überwachung, Untersuchung,
Berichterstattung, Qualitätskontrolle, Archivierung, Eskalationen) von
das Programm arbeitet zusammen
1.2 Wissen darüber, wie eine Institution bestimmt/
kategorisiert sein Finanzkriminalitätsrisiko (z. B. Arten von
Risiko, nationale Prioritäten, Risikobewertung, Bedrohung
Bewertung, Risikobereitschaft, Produkte/Kanäle/
Kunden/Geo)
1.3 Kenntnis der Unterschiede in Risiken und
entsprechende Ermittlungsprozesse
(z. B. Kunde vs. internes Personal oder Insider vs.
strafrechtliche Untersuchung der finanziellen
Institution), Festlegung, wer teilnehmen soll
in verschiedenen Arten von Untersuchungen
1.4 Fähigkeit, risikobasierte Entscheidungen zu treffen (z. B. wie
Tuning beeinflusst Risiko, Programm-Feed, Zuteilung
Ressourcen/Zeit der Ermittler)
1.5 Fähigkeit zur Beurteilung unterschiedlicher Beziehungshandlungen
(z. B. Client behalten/beenden, Transaktionen zurückhalten, einfrieren
erfassen, überwachen und weitere SAR/STRs vorbereiten,
Update Know Your Client (KYC) und Kunden
Due Diligence (CDD), Änderung des Kundenrisikoratings)
und überzeugende Argumente für die Übernahme des Klientenvorstands vorbringen
Beziehungsmaßnahmen im Hinblick auf das Risiko für die
Institution (z. B. Entscheidungen zur Kundenbeziehung
muss über ein Finanzinstitut (FI) gehen
Governance, also legen Sie den Fall dem Vorstand vor oder
Risikoausschuss, um das Risiko des Falles zu verstehen
Geschenke)
1.6 Kenntnisse über den Prozess und die Werkzeuge, die in
Kundenprofilierung und Transaktionsüberwachung
Prozess (z. B. Prozesse wie das Setzen von Schwellenwerten,
Tuning, Risikobewertung von Kunden, Integration
Systeme usw.; Tools zur Überwachung von Transaktionen,
Kundenprüfung, Erfassung negativer Medienberichte
Werkzeuge usw.)
1.7 Wissen darüber, welche Metriken zur Messung verwendet werden
Risiken und Kontrollen und die Fähigkeit zu bewerten
welche Kennzahlen sind zur Messung notwendig
Wirksamkeit von Ermittlungen zu Finanzkriminalität
Programmwirksamkeit und wie diese
dem Vorstand oder der Geschäftsführung mitgeteilt werden
Management (z. B. Kennzahlen für die Vorstandsberichterstattung).
1.8 Fähigkeit, Lücken in den Überwachungskontrollen zu identifizieren
die Risiken erhöhen (z. B. die Identifizierung eines neuen Musters
von verdächtigen Aktivitäten, die nicht von der
Überwachungssystem und Vorschlag neuer Kontrollen
bezogen auf das Muster)
1.9 Fähigkeit, Empfehlungen auf Expertenniveau abzugeben
die Finanzinstituten dabei helfen,
wie man mit bestimmten Kunden, Produkten umgeht,
Dienstleistungen und/oder Regionen zur Minderung des ML-Risikos
(z. B. Identifizierung und Meldung von Trends bei SARs
was auf Kontrolllücken hinweist)
1.10 Fähigkeit, Ermittlungsverfahren aufzubauen, und
die Qualität bestehender Prozesse beurteilen und
Berichte im Lichte der Richtlinien, Verfahren und
Richtlinien (z. B. Überprüfung des Prozesses, Qualitätskontrolle
des Prozesses im Nachhinein)
1.11 Kenntnis des durch Gesetze geschaffenen Rechtszusammenhangs
und Vorschriften in verschiedenen Rechtsräumen und
für verschiedene regulierte Einheiten (z. B. Gesetze und
Vorschriften zur Transaktionsüberwachung)
1.12 Kenntnis der Pflichtgrenzen
zwischen FI, Financial Intelligence Unit (FIU),
Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden
(z. B. ist FI dafür verantwortlich, verdächtige
Aktivität und Entscheidungen über den Kunden treffen;
Die Aufgabe der FIU besteht darin, die Verdachtsmeldungen zu filtern
an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben; die Strafverfolgungsbehörden
Verantwortung liegt darin, zu bestimmen, wie eine
Anklage).
1.13 Kenntnis der Arten der Strafverfolgung
Anfragen an Finanzinstitute (z. B.
Informationsbeschaffung, Durchsuchungsbefehle, Einfrieren von Konten,
ungeklärte Vermögensanordnungen usw.)
1.14 Wissen darüber, wie FIs mit der Strafverfolgung umgehen
Anfragen im Laufe der
Untersuchung (z. B. Erfüllen von Anfragen während
Wahrung der Privatsphäre der Kunden, Koordination während
Schritte bei polizeilichen Ermittlungen)
1.15 Kenntnisse über öffentlich-private Partnerschaften und
Informationsaustausch und wie sie funktionieren (zB 314
a und b in den USA, informelle/formelle Partnerschaften, andere
Länder)
1.16 Fähigkeit, Schulungsprogramme für Ermittler an institutionelle Besonderheiten, Rollen und neue
Risiken (z. B. neue Produkte, neue Risiken, nationale
Prioritäten usw.) und identifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten
Lücken.
Leitung komplexer Untersuchungen (30 %)
2.1 Kenntnis darüber, wann strafrechtliche Ermittlungen
muss wegen der Sensibilität eskaliert werden
(z. B. Untersuchungen in internen Personal, politisch
exponierten Personen (PEPs)) oder Komplexität
2.2 Fähigkeit zur Erstellung relevanter Informationssammlungs
Strategien vom Subjekt oder Klienten zur Unterstützung einer
Untersuchung (z. B. Entwicklung von Fragen und
Ansatz für Kundenbetreuer, Durchführung
Untersuchung ohne Hinweis, Einreichung einer Anfrage für
Informationen (RFI))
2.3 Kenntnis der Datenschutzbestimmungen und -vorschriften in
die jeweilige Gerichtsbarkeit (z. B. Weitergabe von Informationen
mit juristischen Personen innerhalb der Institution, externen juristischen
Unternehmen, Kunden oder Strafverfolgungsbehörden)
2.4 Fähigkeit, umfassende Untersuchungsakten aufzubewahren, um Ermittlungsentscheidungen zu dokumentieren und zu unterstützen (z. B. Notizen zu Untersuchungen ungewöhnlicher Aktivitäten, Anreicherung der KYC-Akte über den Kunden, um neue Erkenntnisse über das Geschäft des Kunden widerzuspiegeln,
Entscheidungsprozess über Datenpunkte,
erhaltene Belege, Quellen
verwendet und Ausnahme vom Untersuchungsprozess)
2.5 Fähigkeit zu erkennen, welche Daten und Ressourcen
für bestimmte Untersuchungen verfügbar (z. B.
interne Quellen wie KYC-Datei, bestehende Transaktion
Geschichte, Geschichte in anderen Teilen des Unternehmens
/ andere Arten von Konten; externe Quellen
wie Register der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO),
Vermögens-/Finanzquelle des Kunden,
RFI-Prozess, Kundenkontakt [ohne Trinkgeld
aus], Website des Kunden, Google Earth,
Mitarbeiterbesuch in Geschäftsräumen, öffentlichen Einrichtungen/Gerichtsräumen
Aufzeichnungen, öffentliche PEP-Aufzeichnungen, Firmeneigentum
Aufzeichnungen, internationale Bestände)
2.6 Fähigkeit zur effektiven Kommunikation über
Funktion und Kulturen (für grenzüberschreitende
Untersuchungen) (z. B. wie man auf Informationen zugreift
unterschiedlich in den verschiedenen Rechtsräumen, Wissen
über verschiedene Gerichtsbarkeitsrisiken/Zuverlässigkeit von
Informationen, Kenntnisse über Protokolle für
Datenerfassung in Gerichtsbarkeiten, Wissen
wie Namen/Informationen abgeglichen werden in
verschiedenen Gerichtsbarkeiten, Kenntnisse der lokalen
Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden,
Kenntnisse von Spezialisten vor Ort, Kenntnisse
wann Spezialisten hinzugezogen werden sollen, Kenntnisse über
Jurisdiktionen mit zusätzlicher Komplexität, Kenntnisse über
wie Gerichtsbarkeiten verschiedene Freizeitaktivitäten regulieren
Aktivitäten (z. B. Marihuana, Gaming, Erwachsene
Industrie))
2.7 Fähigkeit zur Bewertung und Abgrenzung einer Untersuchung
Planen Sie mit Ausgangsdaten und einem risikobasierten Ansatz
(z. B. Lücken in den Daten feststellen, beurteilen, welche Daten
Lücken sind relevant)
2.8 Fähigkeit zur Beurteilung der Informationen zur Differenzierung
zwischen ungewöhnlich, verdächtig und/oder unbekannt
Verhalten und identifizieren Sie das Wissen/
Informationslücken, die erforderlich sind, um eine
Bestimmung (z. B. Identifizierung ungewöhnlicher Transaktionen
und festzustellen, ob es in Betracht gezogen werden sollte
verdächtige Aktivitäten und Beziehungen verfolgen
innerhalb und zwischen Institutionen)
2.9 Kenntnisse über die Nutzung großer Datenbanken zur
Muster zu klaren und prägnanten Schlussfolgerungen destillieren
2.10 Fähigkeit, analytische Software zu verwenden, um Daten und Visualisierungen zum Verständnis der Untersuchung bereitzustellen
(z. B. Netzwerkanalyse, komplexe Unternehmens
Strukturen, Zahlungsnachrichtenanalyse,
Stripping, Transaktionsüberwachung, Geschäft
Kontoüberprüfungen, frühere SARs)
2.11 Fähigkeit zur Beurteilung der Zuverlässigkeit von Informationen und
Quellen als Teil des Untersuchungsprozesses
(z. B. interne Quellen wie KYC-Datei, bestehende
Transaktionsverlauf, Verlauf in anderen Teilen der
Geschäfts-/andere Arten von Konten; externe
Quellen wie UBO-Register, Kundenquelle von
Vermögen/Finanzierungsquelle, RFI-Prozess, Kunde
Kontakt [ohne Hinweis], Kunden
Unternehmenswebsite, Google Earth, Mitarbeiterbesuch bei
Geschäftsräume, öffentliche/gerichtliche Aufzeichnungen, PEP
öffentliche Aufzeichnungen, Aufzeichnungen über Firmeneigentum,
internationale Beteiligungen)
2.12 Möglichkeit zur Suche nach zusätzlichen oder anderen
Informationen, die über den Standard hinausgehen
investigative Quellen zur Stärkung der
Verständnis und Schlussfolgerung der zugrunde liegenden
Transaktionsaktivität (z. B. grundlegende bis komplexe Open-Source-Forschung, Arbeiten über Silos hinweg innerhalb einer Institution)
2.13 Fähigkeit zu beurteilen, ob fortgefahren werden soll oder
eine Untersuchung abschließen (z. B. bewerten
Entscheidung im Lichte des Risikos für die Institution, der Einschränkungen
weitere Untersuchung, zu einem Schluss kommen
über die Untersuchung)
2.14 Fähigkeit, die Möglichkeit komplexerer
oder ein ausgeklügeltes Finanzkriminalitätssystem in einem
Muster von Transaktionen (z. B. Benachrichtigungen erhalten und
Daten sammeln und Möglichkeiten für größeres ML erkennen
Schemata)
2.15 Kenntnis des Unterschieds zwischen einer kundenbezogenen Untersuchung, einer internen Untersuchung eines Insiders der Institution und einer Strafverfolgungsuntersuchung
Untersuchung des Finanzinstituts (zB
Sensitivitäten verschiedener Untersuchungen, Unterschiede
in den Schwellenwerten der Beweise, Unterschiede im Fokus
(Verpflichtungen gegenüber Institutionen vs. Strafverfolgungsbehörden
Anforderungen))
TYPOLOGIEN DER FINANZKRIMINALITÄT – MITTELSCHWER (30 %)
3.1 Wissen darüber, wie risikoreiche, komplexe Produkte
und Dienstleistungen (Korrespondenzbanken, Trusts,
Private Banking, Vermögensverwaltung usw.) können
zum Waschen illegaler Erträge verwendet oder ausgenutzt werden.
3.2 Wissen darüber, wie Hochrisikokunden/
Unternehmen (z. B. Gatekeeper, Unternehmen mit
komplexe Strukturen, Designated Non-Financial
Unternehmen und Berufe, Gelddienstleistungen
Unternehmen (MSBs), Treuhandservice
Anbieter, bargeldintensive Unternehmen) Missbrauch
juristische Personen/Personen zum Waschen illegaler Erträge
oder Steuern hinterziehen.
3.3 Kenntnis der Bestechungs- und Korruptionstypologien
(z. B. Schichten komplexer Mantelgesellschaften, PEPs,
Offshore-Konten)
3.4 Kenntnis von Vortaten gegen Geld
Geldwäsche (z. B. Terrorismus, Betrug, Cyberkriminalität,
Menschenhandel, Steuerhinterziehung, Drogen
Menschenhandel, Korruption usw.)
3.5 Kenntnisse über Finanzierungstechniken für
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
(Massenvernichtungswaffen) (z. B. Lieferkette für Massenvernichtungswaffen; Methoden der
Ausbeutung des Geschäfts für Massenvernichtungswaffen; Finanzierungsmethoden
zur Beschaffung von Massenvernichtungswaffen / zur Vermeidung
Sanktionen; Arten von Bankprodukten, Dienstleistungen,
Geographie oder Kundenstamm ausgenutzt für
Proliferationsfinanzierung)
3.6 Kenntnisse über Terrorismusfinanzierung durch
FIs, MSBs, Virtual Asset Service Provider (z. B.
Finanzierungsmethoden von Terroristen – Crowd
Finanzierung, Zahlungsströme, die an digitale Vermögenswerte gebunden sind;
Grundverständnis terroristischer Ideologien und
entsprechende Finanzierungsmethoden; Techniken
nichtstaatliche oder gemeinnützige Organisationen auszunutzen
Organisationen Zugang zu Geldern und humanitärer Hilfe zu
Bemühungen)
3.7 Kenntnisse über Cyber-bezogene Finanzkriminalität
(z. B. das Erkennen von Warnsignalen, die auf eine Vorbereitung hinweisen
für Cyber-Diebstähle, Business-E-Mail-Kompromittierung,
Identifizierung von Erlösen im Zusammenhang mit Ransomware
Zahlung, Schlüsselsektoren, die von Ransomware betroffen sind,
Rückverfolgung von Ransomware-Zahlungen/Unterbindung von
virtuelle Währung (Mixer/Tumbler), Methoden
wird verwendet, um Gelder schnell über das Internet zu transferieren
kontrollierte Konten)
3.8 Kenntnisse über transnationale Kriminalität
Organisationen (TCOs) und transnationale Drogenhandelsorganisationen (TDOs) (z. B. handelsbasierte Geldwäsche-Zahlungsströme an
TCO/TDO, Verbindung zwischen TCOs/TDOs und
andere Verbrechen, Zahlungsströme aus mexikanischen
TDOs an chinesische Bürger in den USA, Zahlungsströme
im Zusammenhang mit Fentanyl, wichtige Kartellfinanzierungsmethoden,
Drogenrouten in Europa, Opiatrouten aus
Afghanistan durch den Iran, die Türkei nach Europa,
etc.)
3.9 Kenntnis der Typologien des Menschenhandels
3.10 Kenntnis der Typologien der Umweltkriminalität
(z. B. Wildtierhandel)
3.11 Wissen über die Möglichkeiten von Kriminellen, Online-
Marktplätze, soziale Medien und Gaming
Plattformen zur Geldwäsche
Meldung verdächtiger Aktivitäten (20 %)
4.1 Kenntnisse über den SAR/STR-Prozess für das Recht
Durchsetzung
4.2 Fähigkeit zu bestimmen, was notwendig ist und
unnötig, in die Beschreibung eines SAR/
STR
4.3 Fähigkeit, den Strafverfolgungsbehörden Wissen über die Finanzbranche in verständlicher Form zu vermitteln (z. B. vereinfachen
komplexe Daten, beschreiben, was normal ist und was
ist ungewöhnlich, beschreiben Sie Bankprodukte und deren Verwendung)
4.4 Fähigkeit, das Endergebnis des
Ermittlungen zu Finanzkriminalität in der Sonderverwaltungszone (z. B.
Leser sollten wissen, was Bank ist unangenehm
mit, was bleibt unbekannt)
4.5 Fähigkeit, Fakten von Analysen zu unterscheiden
aus der Beurteilung (z. B. Tatsachen als relevant, explizit
Informationen, Analysen als Identifizierung von Zusammenhängen
zwischen Datenpunkten, Urteil als Schlussfolgerungen
aus Fakten und Analysen abgeleitet)
4.6 Fähigkeit, die finanziellen
Kriminalerzählung aus verschiedenen Perspektiven (zB
Transaktionen, Kundenhistorie, Kundenfreigabe
Information)
4.7 Fähigkeit, die Bedeutung komplexer
Datensätze
4.8 Fähigkeit, einen SAR hinsichtlich seiner
Qualität der Nützlichkeit für die Strafverfolgung (z. B.
Überprüfen Sie SARs, um festzustellen, ob sie Folgendes enthalten:
angemessene Herangehensweise und Berücksichtigung)
4.9 Möglichkeit zur Anwendung unterschiedlicher Gerichtsbarkeitsgesetze
und Regelungen zum Entscheidungsprozess
für die SAR-Einreichung (z. B. Erst- und Wiederholungseinreichung)
(positive Verpflichtung zur Überprüfung nach einer bestimmten
Zeitspanne)).
4.10 Fähigkeit, Standards zum Ausfüllen von SARs zu schreiben (z. B. Leitfaden für bewährte Vorgehensweisen beim Verfassen eines SAR)
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